1 Allgemeines
Soweit nicht anders vereinbart, sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bei jedem Auftrag an die ImNu Kurierkollektiv Dresden UG, nachfolgend ImNu, die Vertragsgrundlage. Sie orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen zu Fracht- und Speditionsgeschäften der §§ 407-466 des Handelsgesetzbuches. Bei der Beauftragung durch Privatpersonen gelten die §§ entsprechend Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).
2 Leistungen
ImNu besorgt den Transport von Sendungen und Transportgut zwischen Absender·in oder Abholort und Empfänger·in oder Zielort im Stadtgebiet von Dresden, in Sachsen, im Gebiet der Bundesrepublik und im grenzüberschreitenden Verkehr durch die Beauftragung ihrer Partnerunternehmen. Die Lieferfristen und Entgelte sind in der jeweils aktuellen Preisliste näher beschrieben oder werden mit der Vertretung der ImNu tagesaktuell vereinbart.
3 Transportierbare Güter
Vom Transport durch ImNu ausgeschlossen sind radioaktive Stoffe, Gefahrgut im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes, ausgenommen Gefahrgüter nach Kleinmengenverordnung, Abfall, nicht verkehrsfähige oder nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Waffen im Sinne des Waffengesetzes, offensichtlich sexistisches, homophobes, gewaltverherrlichendes oder politisch radikales Material (z.B. Druckerzeugnisse dieser Art), Güter, deren Im- oder Export nach den Gesetzen, Richtlinien und/oder Verordnungen der beim Transport berührten Staaten verboten ist.
Soweit nicht anders vereinbart sind lebende Tiere, Güter, deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen haben können, Gefahrgüter nach Kleinmengenverordnung, Nachnahmesendungen, verderbliche oder temperatur-gefährdete Güter, sterbliche Überreste, Wertmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld (Banknoten/Münzen), Wertpapiere und Schecks vom Transport durch ImNu ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Transport von Gütern ausgeschlossen, deren Wert 5000 € übersteigt.
ImNu behält sich vor, selbst oder durch beauftragte Unternehmen den Transport einer Sendung ganz oder teilweise zu verweigern, sobald sich herausstellt, dass das Gut zu den oben Aufgezählten gehört oder, seiner Eigenschaften nach, nicht gefahr- oder schadlos zu transportieren ist oder der Transport gegen geltendes Recht verstoßen würde.
Die Auftraggeber·in ist selbstverantwortlich und haftbar für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Richtlinien zum entsprechenden Transportgut.
4 Beauftragung
Die Auftraggeber·in muss bei der Beauftragung von ImNu alle für den Transport relevanten Angaben zur Sendung und über die Zahlungs- und Transportwünsche machen. Insbesondere sind Absender·in und Empfänger·in samt Adresse und Kontaktmöglichkeit sowie ein zeitlicher Rahmen anzugeben. Art, Größe und Gewicht des Transportgutes sowie besondere Eigenschaften, die den Transport beeinflussen könnten, müssen genannt werden. Etwaige zu leistende Auslagen oder Wartezeiten durch ImNu sind ebenfalls in vollem Umfang vor Auftragsauslösung zu nennen.
ImNu wird durch die Disponent·in unter Berücksichtigung aller gemachten Angaben entscheiden, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Sollte die Durchführung des Auftrags ganz oder teilweise die jeweiligen Transportkapazitäten übersteigen, oder aus anderen Gründen nicht möglich sein, kann ImNu den Auftrag jederzeit ablehnen oder den Weitertransport verweigern. Alle angegebenen Preise für Dienstleistungen können sich durch spontan anfallende Zusatzleistungen ändern und bleiben bis zur Rechnungsstellung vorläufig. ImNu kann ohne jegliche Haftung einen Transport ganz oder teilweise verändern, verschieben oder stornieren, wenn Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von ImNu auftreten, die dies erfordern. ImNu unterliegt in solchem Falle einer Informationspflicht gegenüber der Auftraggeber·in. Sollte es ImNu nicht möglich sein, die Auftraggeber·in kurzfristig zu kontaktieren, wird ImNu eigenstädig entscheiden, wie mit der Sendung umzugehen ist. Dabei anfallende Kosten werden direkt auf die Auftraggeber·in umgelegt.
Eine automatisierte Eingangsbestätigung bei der Buchung über Website oder per E-Mail, stellt keine Zusage des Transports durch ImNu dar. Eine Kontaktmöglichkeit ist zwingend erforderlich. Eine verbindliche Zusage entsteht erst durch eine, von der Disposition händisch verschickte, Auftragsbestätigung oder telefonische Zusage.
Für sämtliche Zusatzprodukte, die zeitlich kritisch sind, wird der Eingang der E-Mail bzw. Benachrichtung des Auftragsformulars bei ImNu als Auftragseingang definiert. Sollten nicht alle für den Transport und die Rechnungslegung relevanten Daten übermittelt werden, gilt die endgültige Klärung der offen Fragen als Zeitpunkt der Auftragsannahme. Technische Probleme, die ImNu nicht zu vertreten hat (bspw. aber nicht ausschießlich Strom-/Internetausfall) und die vollständige Datenübermittlung verhindern oder verzögern, verschieben den Zeitpunkt der Auftragsannahme bis zur vollständigen Klärung aller offenen Fragen.
Eine Beauftragung außerhalb der Geschäftszeiten von ImNu wird zur Bestimmung von zeitkritischen Zuschlägen, wenn nicht anders vereinbart, behandelt als würde sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Geschäftszeiten eingehen.
Eine kurzfristige Absage eines erteilten Auftrages binnen 60 Minuten vor frühest möglicher Abholung wird gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
5 Abholung der Sendung bei der Absender·in
Die Abholung von Sendungen erfolgt gegen Unterschrift der Absender·in auf dem Zustellbeleg. Es können abweichend weitere Arten der Abholung vereinbart werden, zum Beispiel die Abholung der Sendung an einem bestimmten Ort (Depotsendung). Ist die Abholung nicht wie beauftragt möglich und muss weder ImNu noch ein von ImNu beauftragtes Unternehmen diesen Umstand vertreten, wird eine Fehlanfahrt gemäß aktueller Preisliste fällig. Bei der Abholung muss die Sendung von der Absender·in geeignet verpackt und gesichert werden.
6 Ablieferung der Sendung an die Empfänger·in und Zustellbestätigung
Die Ablieferung von Sendungen erfolgt gegen Unterschrift der Empfänger·in oder sonstiger Personen, von denen, den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind, auf dem Zustellbeleg. Ist die Ablieferung nicht wie beauftragt möglich und muss weder ImNu noch ein von ImNu beauftragtes Unternehmen diesen Umstand vertreten, wird eine Fehlanfahrt gemäß aktueller Preisliste fällig. Gegen Entgelt gemäß aktueller Preisliste kann eine Kopie des Zustellbelegs oder jedes anderen von Absender·in oder Empfänger·in dafür bereitgestellte und geeignete Dokument der Auftraggeber·in als Empfangsbestätigung übermittelt werden. Es können abweichend weitere Arten der Ablieferung vereinbart werden, zum Beispiel das Einlegen in einen Briefkasten oder das Hinterlegen an einem bestimmten Ort (Depotsendung). Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht der ImNu endet zu diesem Zeitpunkt.
Umstände, die Transport oder Ablieferung der Sendung zeitweilig oder dauernd behindern, zum Beispiel wegen nicht oder nicht mehr zutreffender Anschrift oder weil die Empfänger·in die Annahme verweigert, entbinden die Auftraggeber·in nur dann von der Zahlung der Vergütung, wenn diese Umstände von ImNu oder den beauftragten Unternehmen zu vertreten sind. Hat einen solchen Umstand weder ImNu noch ein von ImNu beauftragtes Unternehmen zu vertreten, wird je nach Wunsch und auf Kosten der Auftraggeber·in die Sendung zurück transportiert, verwahrt oder an eine andere Adresse abgeliefert. Sollte es ImNu nicht möglich sein, die Auftraggeber·in kurzfristig zu kontaktieren, wird ImNu eigenstädig entscheiden, wie mit der Sendung umzugehen ist. Dabei anfallende Kosten werden direkt auf die Auftraggeber·in umgelegt.
Wenn sich ImNu bereit erklärt, der Empfänger·in die Kosten der Versendung zu berechnen (unfreie Sendung), hat ImNu das Recht, jedoch nicht die Pflicht, die Auslieferung zu verweigern, bis die Transportkosten und alle anderen angefallenen Kosten gezahlt sind, wenn die Empfänger·in die Zahlung verweigert. In diesem Fall haftet die Auftraggeber·in für alle entstehenden Kosten einschließlich derjenigen eines eventuell notwendigen Rücktransports. Dies gilt auch dann, wenn ImNu die Sendung ohne Bezahlung durch die Empfänger·in an diese ausliefert. Die Mitteilung der Absender·in, die Sendung unfrei abzuwickeln, enthält keine Nachnahmeweisung.
7 Servicezeiten
Je Abholung und Ablieferung ist je eine Abrechnungseinheit Servicezeit im Auftrag enthalten. Nicht genutzte Servicezeit ist nicht auf einen späteren Zeitpunkt übertragbar. Verlängert sich darüber hinaus die Zeit, die für Abholung oder Ablieferung nötig ist, zum Beispiel um das Transportgut oder die Sendung bereitzustellen, zu bearbeiten, ausreichend zu verpacken und zu sichern oder Aufgrund mangelnder Ortsbeschreibungen, der Unauffindbarkeit bestimmter Personen oder aus ähnlichen Gründen, die weder ImNu noch ein durch ImNu beauftragtes Unternehmen zu vertreten hat, werden weitere Servicezeiten gemäß aktueller Preisliste abgerechnet. Die tatsächlich benötigte Servicezeit wird dann auf dem Zustellbeleg vermerkt oder durch ImNu der Auftraggeber·in mitgeteilt und verändert ggf. den für den Auftrag fälligen Bar- oder Rechnungsbetrag. Bei vorab gezahlten Dienstleistungen behält sich ImNu vor, anfallende zusätzliche Servicezeiten und andere Dienstleistungen auch gesondert in Rechnung zu stellen. In diesem Fall werden die Kosten auf die Auftraggeber·in umgelegt.
8 Reklamation und Mängelanzeige
Beanstandungen aufgrund von Schäden des Transportgutes sind sofort bei Ablieferung der Sendung in Anwesenheit beider Parteien (Empfänger·in/Kurier·in) anzubringen und auf dem Zustellbeleg zu vermerken. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind spätestens am folgenden Arbeitstag zu beanstanden. Die Auftraggeber·in ist in der Pflicht eine mangelnde Sorgfalt durch ImNu oder eines der durch ImNu beauftragten Unternehmen eindeutig nachzuweisen.
9 Bezahlung
Die Bezahlung eines Auftrags erfolgt bar oder per Monatsrechnung. Die Bezahlung einer Monatsrechnung muss unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber sieben Kalendertage nach Rechnungsdatum erfolgen.
Rechnungen werden im Regelfall und unter Einwilligung der Kund·in elektronisch versandt. Andernfalls werden Rechnungen in Papierform der Rechnungsempfänger·in zugestellt. Die Kosten dafür werden pauschal mit 3,50 € (netto) der Rechnungsempfänger·in auferlegt. Die gewünschte Nutzung eines automatisierten Rechnungseingangsportals oder Rechungen, die eine bestimmte Form erfordern, werden mit 15 € (netto) pro erstellter Rechnung auf die Rechnungsempfänger·in umgelegt.
Soweit ImNu Auslagen tätigt, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind, hat ImNu gesonderten Anspruch auf unmittelbare Erstattung dieser Auslage.
Bei, vor Ablieferung gezahlten, Sendungen behält sich ImNu vor, etwaige zusätzlich anfallende Dienstleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
10 Mahnungsmodalitäten
ImNu behält sich vor eine erste Mahnung 14 Kalendertage nach Ablauf der Zahlungsfrist zu senden. Weitere Mahnungen erfolgen im Ermessen der ImNu. Die Kosten für jede Mahnung werden pauschal (erste Mahnung: 2,50 € (netto); zweite Mahnung: 7,00 € (netto); dritte Mahnung: 17,00 € (netto)) der Rechnungsempfänger·in angelastet.
11 Haftung ImNu
ImNu haftet für den materiellen Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung der Sendung im Zeitraum von der Übernahme bis zur Ablieferung, bis zu einer Höhe von 1000 € (netto) pro Sendung, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf Umständen, die ImNu auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte. Die Auftraggeber·in ist in der Pflicht die Beschädigung vollständig zu dokumentieren und einwandfrei nachzuweisen, dass die Ursache dafür bei ImNu oder einem beauftragten Unternehmen liegt. Siehe Punkt 8 Reklamation und Mängelanzeige.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten der Absender·in oder der Empfänger·in oder eine nicht mitgeteilte Eigenschaft des Gutes mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.
12 Haftungsausschluss
ImNu haftet nicht für Beschädigungen oder Mängel an Transportgütern, deren Schadensanfälligkeit nicht mitgeteilt wurde, deren einwandfreier Zustand und/oder Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte oder wenn sie Folge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung sind.
ImNu haftet nicht für finanzielle Folgekosten oder wirtschaftliche Ausfälle einer verspäteten oder versäumten Abholung oder Lieferung.
ImNu haftet nicht für mittelbare Schäden oder Schäden durch höherere Gewalt, Streik, Natur- oder Wetterereignisse, Krieg oder Diebstahl und Raub.
Depotsendungen (Sendungen, die auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeber·in ohne Unterschrift abgeholt oder hinterlegt werden) sind von der Haftung ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind elektrische oder magnetische Beschädigungen, Löschung oder andere Schäden an Magnetplatten, elektronischen oder fotografischen Trägermaterialien in jeglicher Form von der Haftung ausgeschlossen. Soweit nicht anders vereinbart übernimmt ImNu keine Haftung für den Transport der im Kapitel Transportierbare Güter ausgeschlossenen Güter.
Die Auftraggeber·in hat ImNu und den von ImNu beauftragten Unternehmen Schäden und Aufwendungen sowie sämtliche Personenschäden, Folge- und sonstige Kosten zu ersetzen, die verursacht werden durch
13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von ImNu. Für alle mit ImNu geschlossenen Verträgen ist der ausschließliche Gerichtsstand Dresden vereinbart.
14 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist entweder durch eine solche zu ersetzen, die dem mit ihr beabsichtigten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt oder es tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung an ihre Stelle. Selbiges gilt für Regelungslücken dieser AGB.
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